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Verwaltungsrechtlicher Tierschutz

Der verwaltungsrechtliche Tierschutz dient im Gegensatz zum strafrechtlichen den betroffenen Tieren selbst, indem er dem Menschen einen angemessenen Umgang mit ihnen allenfalls mit Hilfe klassischer Vollzugsinstrumente und administrativer Zwangsmittel vorschreibt. Erreicht werden soll dieses Ziel mit Massnahmen wie der Erteilung, der Verweigerung oder dem Entzug von Bewilligungen, verschiedenen Möglichkeiten behördlichen Einschreitens oder der Anordnung von Tierhalteverboten. In der Schweiz geben insbesondere das Tierschutzgesetz und die zugehörige Verordnung den zuständigen Vollzugsorganen hierzu verschiedene Mittel an die Hand, die alle nicht von allfälligen Strafverfahren oder deren Ausgang abhängen und daher auch parallel dazu erfolgen können. Welches Instrument letztlich zur Anwendung gelangt, hängt jeweils vom konkreten Einzelfall ab.
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Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
Specials
Schräge Spots
Aufs Jahr 2008 haben wir zu den bereits bestehenden über 150 "schrägen Spots" erneut rund 50 neue aufgeschaltet. Mögen die – wiederum nicht ernst gemeinten – Tierfilmchen Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen!
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