>>
Tier & Recht / Tierschutzrecht / Allgemeines / Begriffe
Verwaltungsrechtlicher Tierschutz
Der verwaltungsrechtliche Tierschutz dient im Gegensatz zum strafrechtlichen den betroffenen Tieren selbst, indem er dem Menschen einen angemessenen Umgang mit ihnen allenfalls mit Hilfe klassischer Vollzugsinstrumente und administrativer Zwangsmittel vorschreibt. Erreicht werden soll dieses Ziel mit Massnahmen wie der Erteilung, der Verweigerung oder dem Entzug von Bewilligungen, verschiedenen Möglichkeiten behördlichen Einschreitens oder der Anordnung von
Tierhalteverboten. In der Schweiz geben insbesondere das
Tierschutzgesetz und die zugehörige
Verordnung den zuständigen Vollzugsorganen hierzu verschiedene Mittel an die Hand, die alle nicht von allfälligen Strafverfahren oder deren Ausgang abhängen und daher auch parallel dazu erfolgen können. Welches Instrument letztlich zur Anwendung gelangt, hängt jeweils vom konkreten Einzelfall ab.