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Strafrechtlicher Tierschutz
Als strafrechtlichen Tierschutz bezeichnet man die Verfolgung und Beurteilung von Tierquälereien und anderen Tierschutzwidrigkeiten auf der Grundlage von Strafnormen. Angestrebt wird damit in erster Linie ein vorbeugender Tierschutz, indem die ausgesprochenen Sanktionen einerseits Delinquenten spezialpräventiv von weiteren Straftaten abhalten und anderseits zusammen mit dem gesetzlichen Strafrahmen im Sinne einer Generalprävention auf die gesamte Gesellschaft abschreckend wirken sollen. In der Schweiz ist der materielle strafrechtliche Tierschutz heute als Teilbereich des eidgenössischen Nebenstrafrechts abschliessend durch den Bund in den
Art. 27-32 des Tierschutzgesetzes (TSchG) normiert, während im
Strafgesetzbuch (StGB) nur noch vereinzelte tierrelevante Tatbestände geregelt sind. Diese schützen jedoch nicht das Tier selbst, sondern seine Eigenschaft als Vermögenswert und damit dessen Eigentümer oder die öffentliche Sittlichkeit.