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Tier & Recht / Tierschutzrecht / Allgemeines
Begriffe
Als Tierschutzrecht (oder gesetzlicher Tierschutz) werden sämtliche legislatorischen Massnahmen bezeichnet, die dem Schutz der Tiere vor Beeinträchtigungen ihres Lebens und
Wohlbefindens dienen. Das Tierschutzrecht bildet eine fundamentale Disziplin des Tierschutzes und letztlich das entscheidende Instrument, um diesen im Alltag durchzusetzen. Inhaltlich lassen sich die drei Untergruppen strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher Tierschutz unterscheiden.