"Wieso macht es grösseres Vergnügen, wenn der Hund hinter dem Hasen, als wenn der
eine Hund hinter dem anderen herjagt? Handelt es sich doch in beiden Fällen um
denselben Vorgang: es wird gerannt - falls das Vergnügen im Rennen bestehen sollte.
Oder ist es etwa die Hoffnung auf den Mord, die dich fesselt, erwartest du die
Zerfleischung, die sich unter deinen Augen vollziehen soll? Lieber sollte dich das Mitleid
packen, wenn du zusiehst, wie das arme Häslein von dem Hunde zerrissen wird: der
Schwache von dem Stärkeren, der Scheue und Furchtsame von dem Wilden, der
Harmlose von dem Grausamen! Die Utopier haben deshalb das ganze Geschäft des
Jagens als eine Sache, die freier Männer unwürdig ist, an die Metzger verwiesen..., weil
dabei die Tiere weit mehr geschont und nur der Notwendigkeit halber umgebracht
werden, während der Jäger nur sein Vergnügen in dem Morden und Zerfleischen des
armen Tieres sucht." (Thomas More, Grossbritannien)
Tier & Recht
Dieser Bereich liefert eine umfassende Darstellung aller juristischen Aspekte der Mensch-Tier-Beziehung. Als erstes werden die Normen des eigentlichen Tierschutzrechts (d.h. die spezifischen Bestimmungen zum Schutz von Tieren) besprochen, wobei nicht nur auf die Schweizer Rechtssituation, sondern auch auf jene der angrenzenden Länder sowie des Europarats und der Europäischen Union eingegangen wird.
Daneben findet sich auch eine Übersicht über die juristischen Aspekte der Mensch-Tier-Beziehung in jenen Gebieten, die man nicht als unmittelbares Tierschutzrecht bezeichnet. Besprochen werden dabei unter anderem die Normen des Privatrechts, die sich beispielsweise mit dem Tier im Kauf-, Miet- oder Scheidungsrecht befassen, jene des Strafrechts sowie zwölf weiterer Rechtsgebiete wie etwa Jagd, Fischerei, Betreibungsrecht oder Strassenverkehr.
Mit Hilfe des Unterbereichs "Polizei & Tierschutz-Strafrecht" sollen Vollzugsorgane ihre vielfältigen Pflichten im strafrechtlichen Tierschutz leichter und besser erkennen. Es enthält einerseits eine über 3500 Tierschutzstrafrechtsfälle umfassende Datenbank und anderseits Ausführungen zu den der Fallsammlung zugrunde liegenden "Typisierten Fallgruppen". Der Bereich ist nicht nur für Polizeiorgane, Amtsveterinäre etc. von praktischer Bedeutung, sondern beispielsweise auch für Tierschutz- und tiernahe Organisationen, die ihre Strafanzeigen auf die vermittelten Informationen stützen können. Nicht zuletzt erlangen Untersuchungsbehörden und Gerichte bedeutende Hinweise für die Beurteilung von Tierschutzfällen.
Letztlich findet sich eine Sammlung der wichtigsten in der Schweiz gültigen Rechtserlasse für die Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung.