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Tierarzt und Tierschutzrecht

In der gesellschaftlichen Beziehung zum Tier nehmen Tierärzte eine eigentliche Schlüsselfunktion ein. Weit über die Behandlung und Heilung von Tieren hinaus sind sie im Bereich der Tierhaltung beratend tätig und üben vielfältige Aufgaben im Vollzug des Tierschutzes aus. Sobald sie über ein eidgenössisch anerkanntes Tierarztdiplom verfügen, sind Veterinärmediziner in der ganzen Schweiz zur freien Ausübung ihres Berufes befugt. Auch Tierärzte aus EU- oder EFTA-Staaten können in der Schweiz tätig sein.

Neben vorbeugenden und behandelnden Aufgaben in der Betreuung von Tieren obliegen Tierärzten weitere Funktionen im Gesundheitswesen, so insbesondere beim Schutz vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten und -seuchen, aber auch in der Lebensmittelhygiene, der Fleischuntersuchung, im Schlachthofwesen und bei der Tierzucht. Besondere Aufgaben kommen der Tierärzteschaft auch im Bereich des Vollzugs der Tierschutzgesetzgebung zu. Gesamtschweizerisch fällt dieser grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundesamts für Veterinärwesens (BVET) als oberster Veterinärbehörde, auf regionaler Ebene in jene der kantonalen und lokalen Veterinärdienste, Amtstierärzte sowie der tierärztlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung.


Literatur zu diesem Thema

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