Neben vorbeugenden und behandelnden Aufgaben in der Betreuung von Tieren obliegen Tierärzten weitere Funktionen im Gesundheitswesen, so insbesondere beim Schutz vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten und -seuchen, aber auch in der Lebensmittelhygiene, der Fleischuntersuchung, im Schlachthofwesen und bei der Tierzucht. Besondere Aufgaben kommen der Tierärzteschaft auch im Bereich des Vollzugs der Tierschutzgesetzgebung zu. Gesamtschweizerisch fällt dieser grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bundesamts für Veterinärwesens (BVET) als oberster Veterinärbehörde, auf regionaler Ebene in jene der kantonalen und lokalen Veterinärdienste, Amtstierärzte sowie der tierärztlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung.