"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser
ganzes Leben Hilfe sein an anderen!" (Gautama Buddha, Nepal)
Tier & Recht
Dieser Bereich liefert eine umfassende Darstellung aller juristischen Aspekte der Mensch-Tier-Beziehung. Als erstes werden die Normen des eigentlichen Tierschutzrechts (d.h. die spezifischen Bestimmungen zum Schutz von Tieren) besprochen, wobei nicht nur auf die Schweizer Rechtssituation, sondern auch auf jene der angrenzenden Länder sowie des Europarats und der Europäischen Union eingegangen wird.
Daneben findet sich auch eine Übersicht über die juristischen Aspekte der Mensch-Tier-Beziehung in jenen Gebieten, die man nicht als unmittelbares Tierschutzrecht bezeichnet. Besprochen werden dabei unter anderem die Normen des Privatrechts, die sich beispielsweise mit dem Tier im Kauf-, Miet- oder Scheidungsrecht befassen, jene des Strafrechts sowie zwölf weiterer Rechtsgebiete wie etwa Jagd, Fischerei, Betreibungsrecht oder Strassenverkehr.
Mit Hilfe des Unterbereichs "Polizei & Tierschutz-Strafrecht" sollen Vollzugsorgane ihre vielfältigen Pflichten im strafrechtlichen Tierschutz leichter und besser erkennen. Es enthält einerseits eine über 3500 Tierschutzstrafrechtsfälle umfassende Datenbank und anderseits Ausführungen zu den der Fallsammlung zugrunde liegenden "Typisierten Fallgruppen". Der Bereich ist nicht nur für Polizeiorgane, Amtsveterinäre etc. von praktischer Bedeutung, sondern beispielsweise auch für Tierschutz- und tiernahe Organisationen, die ihre Strafanzeigen auf die vermittelten Informationen stützen können. Nicht zuletzt erlangen Untersuchungsbehörden und Gerichte bedeutende Hinweise für die Beurteilung von Tierschutzfällen.
Letztlich findet sich eine Sammlung der wichtigsten in der Schweiz gültigen Rechtserlasse für die Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung.