Allgemein wird die Jagd als die ursprünglichste Tätigkeit des Menschen überhaupt bezeichnet. Während sie einst der Sicherung der Fleischversorgung diente und die Hauptnahrungsquelle des Menschen darstellte, werden heute vor allem die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung frei lebender Wildbestände sowie die durch den Wegfall natürlicher Feinde bedingte Regulierung des biologischen Gleichgewichts als Hauptgründe genannt. Die Jagd bildet jedoch nicht nur den ältesten, sondern zugleich auch einen der umstrittensten Bereiche der Mensch-Tier-Beziehung. Sowohl unter ethischen als auch unter tierschützerischen Gesichtspunkten geben ihr Zweck und nicht selten auch die angewandten Methoden Anlass zu heftiger Kritik.
Jäger vertreten in der Regel die Ansicht, ihr Tun sei notwendig und könne aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse so organisiert und reguliert werden, dass es mit den Anforderungen des Arten- und Umweltschutzes in Einklang zu bringen sei und das natürliche Gleichgewicht der Ökosysteme intakt liesse. Wird die Jagd als kontrollierte Hege durch gut ausgebildete Personen ausgeübt, scheint ihr im Bereich des Naturschutzes tatsächlich eine bedeutende Funktion zuzukommen. Dennoch haben Jäger heute die Frage nach der Rechtfertigung für ein Tun zu beantworten, das - wie regelmässig betont wird - mit Freude und Leidenschaft betrieben wird und letztlich auf das Töten von Tieren ausgerichtet ist. Vor allem wenn aus blosser Passion, sportlichem Ehrgeiz oder als Freizeitbeschäftigung gejagt wird, ist eine ethische Legitimation hierfür schwer zu finden.
Die Diskussion um die gesellschaftliche Akzeptanz ihres Tuns konfrontiert Jäger mit einem weiten Spektrum tierschützerischer Einstellungen. Diese reichen von vollständiger Ablehnung bis hin zu einer mehr pragmatischen Haltung, bei der es weniger um das "ob" der Jagd geht als um eine möglichst tierschutzgerechte Form. Unter diesem Gesichtspunkt sind verschiedene bei der Jagd verwendete Praktiken kritisch zu hinterfragen. Dies gilt etwa für die Hetzjagd mit Hundemeuten oder die Beizjagd (Falknerei) mit abgerichteten Greifvögeln, die teilweise mit klar tierschutzwidrigen Methoden (wie Hungerkuren oder der Haltung auf engstem Raum) dafür trainiert werden, auf Befehl lebende Wildtiere zu jagen. Viele hierfür verwendete Vögel sind zudem künstliche Hybridzüchtungen (Kreuzungen aus verschiedenen Greifvogelarten), die, wenn sie einmal entkommen, die Bestände wild lebender Arten gefährden. Umstritten ist auch die Praktik, jagdbare Tiere (beispielsweise Fasane) eigens zu züchten und auszusetzen, um sie anschliessend wieder zu erlegen. Auch von Jägerseite wird zunehmend konstatiert, dass dies nicht mehr zeitgemäss ist und mit der eigentlichen Jagd nichts zu tun hat. Davon abgesehen ergeben sich Probleme mit der Faunenverfälschung und der Haltung der Tiere bis zu ihrem "Freilassen". Nicht selten werden Wildtiere auf der Jagd auch nur angeschossen, ohne auf der anschliessenden Flucht verfolgt (sog. Nachsuche) und erlöst zu werden. Schätzungen gemäss stirbt mindestens ein Drittel der von Jägerhand getöteten Tiere nicht sofort, sondern erst nach einem langen Todeskampf, der sich über Stunden oder sogar Tage hinziehen kann.
Aus tierschützerischer Sicht wird auch die sog. Baujagd mit Hunden in Fuchs- oder Dachsbauten kritisiert, die einem Aufeinanderhetzen von Tieren gleichkommt, bei dem auch die Hunde schwere Biss- und Kratzwunden erleiden können. Grundsätzlich abzulehnen ist ausserdem die Verwendung von Fallen, die vor allem in Nordamerika, aber auch in unseren Breitengraden lange Zeit intensiv zum Fang von Füchsen und anderem Raubwild betrieben wurde. Schwierigkeiten treten hier vor allem bezüglich der Sachkunde der Jäger, der Anzahl gefangener Individuen sowie der Eignung und Selektivität der verwendeten Fangvorrichtungen auf. Problematisch sind beispielsweise sog. Totschlagfallen, die sofort töten sollten, die Tiere oftmals aber nur schwer verletzen, indem sie Knochenbrüche, Quetschungen oder das Abtrennen ganzer Gliedmassen bewirken und somit enorme Qualen verursachen. Auch bei professioneller Handhabung unterliegen Totschlagfallen einer hohen Quote von Fehlfängen, was insbesondere Greifvögel und Haustiere betrifft. Selbst die Verletzung von Menschen kann niemals ganz ausgeschlossen werden. Lebendfangfallen, die das Tier unverletzt fangen, haben hier gegenüber den Vorteil, dass einerseits Fehlfänge in der Regel wieder unversehrt befreit werden können und anderseits zumindest eine Gefährdung des Menschen auf ein Minimum reduzierbar ist. In den Fallen gefangene Wildtiere sind jedoch Paniksituationen und enormen Stressbelastungen ausgesetzt, die bis zum Tod führen können. Werden die Fallen nicht regelmässig kontrolliert, sind die gefangenen Tiere zudem dem Verdursten, Verhungern oder Temperaturunbilden hilflos ausgeliefert. Da ein häufiges Aufsuchens die menschliche Witterung verstärkt und somit den Fangerfolg beeinträchtigt, werden Fallen in der Praxis erfahrungsgemäss nicht in der vorgeschriebenen Weise kontrolliert. Die grössten Tierschutzprobleme mit Fallen ergeben sich jedoch nicht im Rahmen der Jagd, sondern beim Wildtierfang durch Privatpersonen in befriedeten Gebieten wie Haus und Garten, Höfen, Stallungen, Scheunen etc. und bei der Schädlingsbekämpfung. Hierbei bildet die gewöhnliche und weit verbreitete Mausefalle aufgrund ihrer hohen Zahl von nicht sofort tötenden Fängen vermutlich den problematischsten Aspekt.
Ein weiteres mit der Jagd zusammenhängendes Problem stellt der Abschuss von wildernden Heimtieren dar. Unbeaufsichtigte Hunde und Katzen können den heimischen Wildtierpopulationen massive Schäden zufügen, indem sie Wildtieren nachstellen, diese reissen oder zu Tode hetzen. In der Schweiz werden jährlich beispielsweise rund tausend Rehe von wildernden Tieren getötet, wobei gemeinsam "pirschende" Hunde oder Katzen besonders gefährlich sind und aufgrund ihres Meuteinstinkts beachtliche Jagdtechniken entwickeln können. Schäden werden jedoch nicht nur durch die Tötung oder Verletzung von Wildtieren angerichtet. Namentlich während der Paarungs-, Brut- und Setzzeit reicht bereits die Beunruhigung des Wildes aus, um das natürliche Gleichgewicht erheblich zu stören. Jäger haben das Recht, wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten, weshalb beispielsweise in Deutschland jährlich rund 40'000 Hunde und 350'000 Katzen abgeschossen werden.
Einen irreparablen Frevel an der Natur stellt letztlich die Jagd auf Tiere seltener und bedrohter Arten dar, was in keiner Weise zu rechtfertigen ist. In diesem Licht ist insbesondere auch der immer beliebtere Jagdtourismus in ferne Länder zu sehen, wo gegen entsprechende Bezahlung beinahe jedes gewünschte Tier auf legale oder illegale Weise erlegt werden kann.
Bedienung
Ausführlichkeit
Qualitätsanspruch
Radikal für die Tiere
Wertschätzung
Lustfaktor
Nicht bewertet