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Fischerei

Als Fischerei bezeichnet man den Fang lebender Fische und Wassertiere. Im Jahre 2002 wurde diese Tätigkeit einerseits von mehr als 350 Berufsfischern auf rund zwanzig Schweizer Seen ausgeübt. Obschon die Fangraten in den letzten Jahren stark rückläufig sind, stellt anderseits die sog. Angelfischerei eine offensichtlich beliebte Freizeitbeschäftigung dar. Derzeit sind in der Schweiz rund 150'000 Personen im Besitz eines Sportfischerpatents. Für zahlreiche Gewässer besteht ausserdem das sog. Freiangelrecht, sodass auch ohne Patent darin gefischt werden kann. Der jährliche Pro-Kopf-Konsum von Fisch beträgt in der Schweiz acht Kilogramm, was gesamthaft etwa 58'000 Tonnen Fisch entspricht. Nur gerade drei Prozent davon stammen jedoch aus einheimischen Gewässern, während der Rest aus dem Ausland importiert wird.

Neben der Jagd gilt die Fischerei als älteste Erwerbsquelle für tierische Nahrung. Als nachhaltige Nutzung einheimischer Ressourcen zur Lebensmittelgewinnung und analog zum Schlachten landwirtschaftlicher Nutztiere wird sie daher weder gesellschaftlich noch rechtlich generell in Frage gestellt. Unter tier- und artenschützerischen Gesichtspunkten stellen sich jedoch ähnliche Probleme wie bei der Jagd. Auch hier ist die Grenze zwischen ethisch und ökologisch vertretbaren Methoden zur Ausbeutung der Natur auf der einen und Tierschutzwidrigkeiten auf der anderen Seite zu ziehen. Verschiedene, vor allem bei der Angelfischerei übliche Praktiken, haben zwar eine lange Tradition, sind aber sehr umstritten. Obschon Fische aufgrund ihres starren Äusseren keine Emotionen erkennen lassen, gelten Schmerzempfinden, Leidensfähigkeit und Stressreaktionen bei ihnen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eindeutig als erwiesen. Dennoch werden die Tiere immer wieder verschiedenen, teilweise schweren Belastungen ausgesetzt. Zu denken ist beispielsweise an das Angeln mit lebenden Köderfischen oder die Hälterung, bei der gefangene Fische nicht sofort getötet, sondern in sog. Setzkescher (ins Wasser gehängte Netz- oder Drahtgehäuse) bzw. kleine Kanister oder Eimer gesetzt werden, worin sie einer fortgesetzten Stresssituation ausgesetzt sind.

Tierschutzrelevanz kommt auch verschiedenen zur reinen Freizeitbeschäftigung und ohne die Absicht der Nahrungsmittelgewinnung betriebenen Praktiken zu. Hierunter fällt etwa das sog. Zurücksetzen fangmässiger Fische, bei dem die Tiere ausserhalb der Schonzeit geangelt und wieder freigelassen werden ("catch and release") oder der sog. Besatz mit fangmässigen Fischen, in dessen Rahmen Fische in Gewässer eingesetzt werden, um sie anschliessend wieder herauszuangeln ("put and take"). Aus tierschützerischer Sicht spricht hiergegen unter anderem der Umstand, dass den Tieren der Stress des Gefangenwerdens mindestens zweimal zugemutet wird und sich ausgewachsene Tiere nur schwer an die veränderten Lebensbedingungen in neuen Gewässern anzupassen vermögen. In dieselbe Kategorie gehören auch Wettfischveranstaltungen und sog. Angelzirkusse, bei denen Fische in Becken gesetzt werden, um sie kurz danach wieder herauszuangeln. Tierschutzrelevante Probleme ergeben sich aber beispielsweise auch beim Lebendtransport, bei der Hälterung von Speisefischen in Restaurants und bei der Schlachtung. Angesichts der Begrenztheit der natürlichen Ressourcen sind letztlich auch die stetig zunehmenden Fischzuchten, in denen die Tiere oftmals in hohen Besatzdichten unter engen künstlichen Verhältnissen leben und nicht artgerechtes, hoch konzentriertes und mit verschiedenen Medikamenten angereichertes Futter erhalten, kritisch zu hinterfragen.


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