In der Schweiz hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) seit 1983 jährlich eine Aufstellung über sämtliche hierzulande durchgeführten Tierversuche zu veröffentlichen, die alle für eine Beurteilung des Vollzugs der Tierversuchsbestimmungen notwendigen Angaben enthält. Eine objektive Vergleichbarkeit der nationalen Datensammlungen ist zudem nahezu unmöglich, da Labortiere nicht überall einheitlich erfasst werden. Viele innerstaatliche Rechtsordnungen unterscheiden sich bereits in der Legaldefinition dessen, was unter einem Tierversuch überhaupt zu verstehen ist. So gelten beispielsweise in Deutschland an Tieren durchgeführte Experimente zu Ausbildungszwecken, zur Organentnahme oder zur Produktion von Seren und Impfstoffen im Gegensatz zu vielen anderen Staaten nicht als Tierversuch. Ausserdem werden jene Tiere, die bereits im Vorfeld, d.h. nicht in, sondern vielmehr für Experimente sterben (im Rahmen der Aufzucht und Haltung bei Versuchstierhändlern, auf dem Transportweg oder im Rahmen der Vorbereitungen für die eigentlichen Versuche) oder als überzählig getötet werden, in offiziellen Statistiken meist nicht ausgewiesen.
Bedienung
Ausführlichkeit
Qualitätsanspruch
Radikal für die Tiere
Wertschätzung
Lustfaktor
Nicht bewertet