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Versuchstierhaltung

Derweil die Methodik und generelle Zulässigkeit von Tierexperimenten die Öffentlichkeit stets mehr oder weniger beschäftigten, fand die Haltung von Labortieren lange Zeit nur wenig Beachtung. Gleichwohl bedeutet sie ein gravierendes Problem; während der Versuch oft nur kurz ist, dauert der Aufenthalt im Käfig in der Regel lebenslang. Insbesondere Tiere mit ausgeprägtem Sozialverhalten leiden in Einzelhaltung nachweislich unter dem permanenten Eingesperrtsein, mangelnder Zuwendung und fehlendem Kontakt zu Artgenossen. Dabei übertreffen die durch eine qualitativ und quantitativ stark verarmte Käfigumwelt (häufig finden Versuchstiere weder angemessene Bewegungs- noch Beschäftigungsmöglichkeiten vor) verursachten Belastungen oftmals sogar die durch den experimentellen Eingriff bedingten Schäden, Schmerzen, Leiden und Ängste. Folge davon sind Stress und diverse Verhaltensstörungen, die zu organischen Krankheiten bis hin zum Tod führen können. Zu kleine und wenig strukturierte Käfige schränken nicht nur die Bewegungsfreiheit der Tiere ein, sondern berauben sie auch der Möglichkeit, ihr artspezifisches Verhaltensrepertoire zu verwirklichen und sich in geordneten Verhaltensabläufen aktiv mit der Umwelt auseinanderzusetzen. Das Fehlen sozialer Strukturen führt ausserdem zum Wegfall wichtiger Lebensfunktionen und chronischem Stress.

Erst als erkannt wurde, dass die Unterbringung und Pflege von Labortieren auch die Qualität der Experimente nachhaltig beeinflusst, wandte man sich der Versuchstierhaltung ernsthaft zu. Das entsprechende Interesse setzte gegen Ende der sechziger Jahre ein, als sich die Versuchstierkunde langsam als eigenständige Disziplin etablierte. Heute sind die Haltung und Pflege von Labortieren in den meisten nationalen genauso geregelt wie in den europäischen Tierversuchserlassen. Die entsprechenden Bestimmungen sind jedoch in der Regel nur sehr rudimentär und dienen überwiegend wissenschaftlichen Interessen, während ethologische Aspekte kaum Berücksichtigung finden. So enthalten beispielsweise sowohl das Versuchstierübereinkommen des Europarats als auch die entsprechende EU-Richtlinie die Forderung, dass "die Möglichkeiten eines Tieres, seine physiologischen und ethologischen Bedürfnisse zu befriedigen", nicht mehr als nötig eingeschränkt werden dürfen. Wenn überhaupt, dann wurden diese Vorgaben bis anhin höchstens bei Tierarten umgesetzt, die dem Menschen emotional nahe stehen, während bei der Unterbringung und Pflege von Mäusen, Ratten oder Kaninchen - die zusammen den überwiegenden Teil der Labortiere ausmachen - weit weniger Rücksicht genommen wird. Bei den in den jeweiligen Anhängen enthaltenen Bestimmungen über Käfiggrössen und maximale Belegdichten handelt es sich zudem lediglich um Minimalanforderungen mit empfehlendem Charakter, die verhaltensgerechten Standards nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus ethologischer Sicht zu bemängeln sind etwa die knappen Käfigabmessungen, das (biologisch nicht begründbare) Verhältnis zwischen Tiergewicht und Käfigmass und vor allem die absolute Reizarmut und Monotonie der Haltung.

Auf gesetzlicher Ebene besteht somit ein erheblicher Handlungsbedarf. Gemessen am für eine verbesserte Labortierhaltung betriebenen Forschungsaufwand sind die bis anhin - oftmals gegen den Willen der Wissenschaftler - durchgesetzten Reformen eher bescheiden (immerhin wurden auf freiwilliger Basis einige Verbesserungen erreicht). Wenngleich regelmässig behauptet wird, Versuchstiere hätten heutzutage ein weitgehend artgerechtes Leben, orientieren sich die Bestimmungen nach wie vor primär an den Interessen der Nutzer, ohne den Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden. Das in diesem Zusammenhang immer wieder angeführte Argument, die meisten Versuchstiere führten ein besseres Dasein als viele landwirtschaftliche Nutztiere, mutet angesichts der Missstände in der Nutztierhaltung ohnehin zynisch an.

Anzuführen bleibt, dass strengere Haltungsbestimmungen nicht nur den einzelnen Labortieren zugute kämen. Eine nicht artgerechte Unterbringung und Pflege der Tiere beeinträchtigt die Versuchsergebnisse nachweislich negativ. Eine nachlässige und grobe Behandlung sowie hektische Bedingungen im Laborbetrieb stören nachweislich das Immunsystem der Tiere und lösen Angst- und Panikreaktionen aus, was die Aussagekraft von Experimenten beeinflusst. Je artgerechter die Versuchstierhaltung ist, desto weniger werden auch die Testergebnisse durch Haltungsmängel verfälscht. Entsprechende Verbesserungen führen zu einer besseren Aussagekraft der Resultate, was letztlich auch den Forschungsstand deutlich erhöht. Darüber hinaus würde das Image der tierexperimentellen Industrie gestärkt, die mit einer artgerechten Labortierhaltung ihren guten Willen unter Beweis stellen könnte.


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Links zu diesem Thema

Richtlinien betreffend Käfigabmessungen und -einrichtungen für die Haltung von Haushühnern zu Versuchszwecken
BVET - Käfige müssen über mindestens 6000 cm2 begehbare Bodenfläche verfügen und 50 cm hoch sein, wobei in Käfigen für bis zu 10 Tiere je Tier wenigstens 1400 cm2 Fläche (--> 38 cm x 38 cm) angeboten werden muss
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Richtlinien für die Haltung von Affen zu Versuchszwecken
BVET - Primaten, die als Versuchstiere eingesetzt werden, müssen zusammen mit Artgenossen gehalten werden. Tiere, die sich in keinem Fall mit Artgenossen halten lassen, sollten euthanasiert oder für kurzzeitige Versuche mit anschliessendem Töten verwendet werden
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Richtlinien für die Haltung von Frettchen (Iltis) zu Versuchszwecken
BVET - Frettchen sollten viel Kontakt zu ihren Betreuern haben, dadurch werden sie sehr zahm. Untersuchungen an Frettchen: Virologie, Toxikologie, als Alternative zu Hund und Katze, Teratologie (Lehre von den Missbildungen), Testen der emetischen Wirkung (Brechreiz erregende Wirkung) von Chemotherapeutika
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Richtlinien für die Zucht und Haltung von Hunden zu Versuchszwecken
BVET - Mindestdauer für den täglichen Auslauf: eine halbe Stunde. Hunden in Boxenhaltung muss auch an Wochenenden oder Feiertagen Auslauf oder zumindest Aufenthalt in Zwingern gewährt werden. Frisch operierte oder schwerkranke Hunde dürfen vorübergehend einzeln gehalten werden
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Richtlinien über das Halten von Versuchstieren in Stoffwechselkäfigen und Stoffwechselboxen
BVET - Als Stoffwechselkäfige gelten allseitig begrenzte, teilweise vergitterte oder plan befestigte Haltungseinheiten für Labortiere wie Nagetiere, Kaninchen, Geflügel, Katzen, Hunde und Affen zum separaten Auffangen von Kot und Urin. Die Stoffwechselkäfige genügen in der Regel den in der Tierschutzverordnung festgehaltenen Mindestanforderungen für die Tierhaltung nicht
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Literatur zu diesem Thema

TIR-Film: Tier im Recht bewegt
 
Hunde-Recht
 
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BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
 
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Unsere beliebte Internetrubrik "Schräge Spots" wurde wieder einmal um einige lustige Tierfilmchen erweitert. Sie umfasst mittlerweile weit über 200 Kurzfilme, in denen Tiere die Hauptrolle spielen. Mögen die - wiederum nicht ernst gemeinten - Spots Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen! weiter
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