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>> Tierschutz / Einzelne Problembereiche / Versuchstiere / Allgemeines zum Tierversuch

Begriffe

Innerhalb des Tierschutzrechts stellen Versuche mit lebenden Tieren einen zentralen Regelungsbereich dar, dem sowohl inhaltlich als auch umfangmässig grosse Bedeutung zukommt. Unter Tierversuchen versteht man sämtliche Experimente, d.h. geplante, von einem Versuchswillen getragene Vorhaben, für die Tiere verwendet werden. Gesetzlich wird der Begriff etwas umfassender als "jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, Informationen zu erlangen, einen Stoff zu gewinnen oder zu prüfen oder die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen sowie das Verwenden von Tieren zur experimentellen Verhaltensforschung" (Art. 12 TSchG) beschrieben. Der Kreis wird bewusst weit gezogen, um eine möglichst grosse Zahl von Eingriffen und Experimenten den gesetzlichen Bestimmungen - und somit auch einer öffentlichen Kontrolle - zu unterwerfen.

Anstelle von Tierversuchen wurde früher vor allem von "Vivisektion" gesprochen, was für das lateinische sectio corporis vivi ("Aufschneiden lebendiger Körper") steht. Der Terminus wurde dann seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kontinuierlich auf alle zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführten Eingriffe an Tieren erweitert. Obwohl sie meist synonym verwendet werden, sind die Begriffe "Vivisektion" und "Tierversuch" nicht identisch, da unter Vivisektion streng genommen nur schmerzhafte (beispielsweise chirurgische) Eingriffe ohne Narkose zu verstehen sind. Im Sinne einer Versachlichung der Diskussion ist der Bezeichnung "Tierversuch" der Vorzug zu gewähren, um nicht zu suggerieren, dass stets die Körper lebender Versuchstiere zerschnitten werden.

Neben einem allfälligen Gewinn an fachspezifischen Erkenntnissen ist bei Tierversuchen charakteristisch, dass man die eingesetzten Labortiere bewusst verschiedensten Belastungen aussetzt. Sie erfahren zum Teil beträchtliche physische und psychische Leiden, wie Schmerzen, Ängste oder dauerhafte Schäden und werden zumeist im Rahmen der Experimente bzw. in deren Anschluss getötet. Um die Ergebnisse nicht zu verfälschen, werden viele Versuche ohne Betäubung durchgeführt. Anderseits können aber auch schmerzlose Untersuchungen bei Tieren Panik und erhebliche Belastungen hervorrufen. Bei schweren Eingriffen ist ausserdem davon auszugehen, dass sogar narkotisierte Tiere erheblich leiden.


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