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>> Tierschutz / Einzelne Problembereiche / Versuchstiere / Allgemeines zum Tierversuch

Anwendungsgebiete

Wenngleich ihre Zahl in den letzten Jahren deutlich zurückging, werden Tierversuche nach wie vor in zahlreichen Wissenschaftsbereichen durchgeführt. Als wissenschaftlich gilt ein Experiment, wenn es "nach Inhalt und Form als ernsthafter, planmässiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist". Die Wissenschaftlichkeit eines Versuchs kann dabei in seiner Zielsetzung oder aber in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden liegen.

Durchgeführt werden Tierversuche sowohl in der Grundlagen- als insbesondere auch im Rahmen der sog. angewandten Forschung. Prinzipielle Absicht der Grundlagenforschung ist es, Funktion und Mechanismen von Organismen und Organen besser zu verstehen. Die entsprechenden Erkenntnisse über die systematischen und methodischen Voraussetzungen der verschiedenen Wissenschaften sollen später dann der angewandten Forschung als Basis dienen, die auf ein klar definiertes Ziel (wie beispielsweise der konkreten Suche nach Wegen der Erkennung, Behandlung oder vorbeugenden Vermeidung einer Krankheit) ausgerichtet ist. Tierversuche werden hier namentlich in traditionellen Gebieten wie der Medizin und Pharmazie, in der sie nach wie vor routinemässig angewandte Methoden bei der Prüfung neuer chemischer Substanzen darstellen (durchschnittlich gelangt jedoch nur gerade eine von 10'000 im Labor getesteten Arzneimittelsubstanzen auf den Markt), aber auch etwa der Psychologie oder der chemischen, kosmetischen und militärischen Industrie durchgeführt. Daneben entstehen ständig neue Anwendungsbereiche; so wird beispielsweise seit einigen Jahren in der Ernährungswissenschaft, der Ökotoxikologie (der Eruierung von Umweltgiften) und modernen medizinischen Disziplinen, wie etwa der Neurobionik (deren Ziel es ist, Nervendefekte zu beheben) oder der Gentechnologie, verstärkt mit Hilfe tierexperimenteller Studien geforscht.

Tierversuche werden aber nicht nur zu Forschungs-, sondern beispielsweise auch zu Unterrichtszwecken (primär in der studentischen Ausbildung) und insbesondere unter dem Aspekt der Risikovorsorge durchgeführt. Rund zwei Drittel aller Labortiere werden jedoch für Wirksamkeits- und Sicherheitsprüfungen im Rahmen der Produktentwicklung verwendet. Bei Wirksamkeitsprüfungen ist beispielsweise an Impfstofftests zu denken, während unter Sicherheitsprüfungen vor allem Schädlich- und Verträglichkeitskontrollen für neue Erzeugnisse verschiedenster Art (Medikamente, Chemikalien, Konservierungsstoffe, Duftstoffe, Körperpflege-, Wasch- und Putzmittel, Farben, Motorenöl und viele weitere Produkte) fallen. Hersteller sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Erzeugnisse so sicher wie möglich zu machen, damit diese keine Gefahr für die - in erster Linie menschliche - Gesundheit darstellen. Da man allgemein davon ausgeht, dass Risiken und Nebenwirkungen von Präparaten erst am lebenden Organismus verlässlich abgeschätzt werden können (diese vor allem von Toxikologen vertretene Auffassung ist jedoch nicht unbestritten), werden Tierexperimente durch zahlreiche nationale und internationale Sicherheitsbestimmungen gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder im Rahmen eines enormen Verbraucherschutzbewusstseins auf freiwilliger Basis durchgeführt. Viele Hersteller befürchten ausserdem, nur ungenügend gegen allfällige haftpflichtrechtliche Schadenersatzforderungen abgesichert zu sein, solange ihre Produkte bzw. deren Bestandteile nicht an Tieren getestet wurden.


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