>>
Tierschutz / Einzelne Problembereiche / Landwirtschaftl. Nutztiere / Schlachtung / Tierschutzrelevante Schlachtphasen
Zuführung zur Betäubung
Nach einer angemessenen Ruhezeit sind die Tiere schonend, d.h. ruhig, gut koordiniert und wiederum möglichst ohne Treibhilfen (höchstens bewegliche Gatter, Treibbretter, Gummiklatschen oder eventuell auch Wasserstrahle), zu den Betäubungsanlagen zu geleiten, wobei neben dem Personalfaktor auch optimal konzipierte Treibgänge von entscheidender Bedeutung sind. Keinesfalls sollten die Tiere im selben Raum betäubt und getötet werden, worin man sie auch hält. Damit sie sich umgehend selber so hintereinander einordnen, dass sie kontinuierlich dem Produktionsprozess zugeführt werden können, sollten die Treibwege vor allem das selbständige Vorwärtsgehen fördern, indem sie gleitsicher, gut ausgeleuchtet sowie flüssig und ohne abgewinkelte Ecken angelegt sind. Insbesondere bei Schweinen werden diese Voraussetzungen in vielen industriellen Betrieben mit hohen Schlachtkapazitäten nicht erfüllt, sodass das Zuführen für die Tiere – die in den engen Treibgängen ohnehin schon zur Panik neigen – mit erheblichen Belastungen verbunden ist und sie die Betäubungsanlagen nicht freiwillig, sondern nur unter massiver Zwangsanwendung betreten. Umfassenden Erhebungen zufolge kommt es in 90 Prozent aller Schlachtbetriebe aus diversen Gründen unmittelbar vor der Betäubung von Schweinen zu starker Erregung, vermehrtem Elektrotreibereinsatz und einem massiv ansteigenden Lärmpegel.