>>
Tierschutz / Einzelne Problembereiche / Landwirtschaftl. Nutztiere / Schlachtung / Tierschutzrelevante Schlachtphasen
Entladen
Der praktische Tierschutz am Schlachthof beschränkt sich nicht auf die Verwendung geeigneter Betäubungs- und Tötungsmethoden, sondern beginnt bereits mit der Anlieferung der Tiere und ihrer schonenden Entladung aus den Beförderungsmitteln. Hierbei sind immer wieder gravierende Missstände zu beobachten, wenn den - bereits von den diversen Transportbelastungen gezeichneten - Tieren eine unnötig rohe Behandlung zukommt oder inakzeptable Einrichtungen und Gerätschaften verwendet werden. Der körperliche Zustand der ausgeladenen Tiere lässt Rückschlüsse auf tierquälerische Haltungs- und Beförderungsbedingungen zu, wobei in der Praxis immer wieder Erschöpfungszustände, akute verlade- oder transportbedingte Schäden (Hämatome, Hautläsionen, Schwellungen, Brüche, Schlagstriemen etc.) sowie verschiedene chronische haltungs- oder krankheitsbedingte Mängel (Klauen- und Gelenkdeformationen, Lahmheiten, Arthrosen, schlechter Allgemeinzustand etc.) festzustellen sind.
Unter tierschützerischen Gesichtspunkten hat die Entladung möglichst sofort und mittels geeigneter Rampen, Brücken oder Hebebühnen, jedoch unter Verzicht auf qualvolle Hilfsgeräte zu geschehen. Ladebrücken und -rampen sollten für das Ver- und Entladen der Tiere beispielsweise mit Einstreu bedeckt werden, um die unterschiedlichen Oberflächen von Rampe und Boden zu verbergen (die Tiere sind dann weniger schreckhaft). Treibhilfen sollten generell nur äusserst bedacht und Elektrotreiber überhaupt nicht eingesetzt werden. Als Alternativen haben sich in der Praxis Besen, Bürsten sowie Treibschilder und -klatschen bewährt, womit den Tieren keine Schlagschmerzen und Verletzungen zugeführt werden können. Gehunfähige, verletzte oder kreislaufgeschädigte Tiere sind unverzüglich auf der Verladerampe bzw. noch im Fahrzeug notzuschlachten.