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>> Tierschutz / Einzelne Problembereiche / Landwirtschaftl. Nutztiere / Schlachtung / Tierschutzrelevante Schlachtphasen

Entbluten

Der Tod der betäubten Schlachttiere wird letztlich durch Ausbluten herbeigeführt. Aus fleischhygienischen Gründen - das Blut ist Träger von Mikroben, die das Fleisch verderben können - ist eine schnelle und möglichst vollständige Entblutung von Bedeutung, wobei sie vor dem Zeitpunkt des Todes zu beginnen hat, damit das Blut durch Herztätigkeit und Atmung aus dem Schlachtkörperherausgepumpt wird. Im Gegensatz zur Narkotisierung ist es bislang nicht gelungen, den entsprechenden Vorgang zu mechanisieren, sodass das sog. Stechen der Tiere (d.h. das Durchtrennen der Halshauptblutgefässe) nach wie vor manuell erfolgt und daher entscheidend von der Sorgfalt und Geschicklichkeit der ausführenden Personen abhängt. Da die meisten Betäubungsmethoden reversibel sind, muss sich der Blutentzug unmittelbar an die Anästhesie anschliessen, um einen direkten Übergang der Bewusst- und Empfindungslosigkeit in den Tod sicherzustellen. Hierfür werden die Tiere meist an einem Hinterbein in Förderbänder eingehängt und kopfüber abgestochen. Die Zeitspanne zwischen der Betäubung und dem Beginn der Ausblutung sollte dabei zwanzig Sekunden nicht überschreiten, um ein Wiedererwachen der Tiere zu verhindern, wobei die Dauer in der Praxis aus organisatorischen oder technischen Gründen jedoch oft erheblich länger ist (weil beispielsweise die Produktion stockt). Entsprechende Verzögerungen treten insbesondere nach der CO2-Betäubung auf und wurden im Rahmen der - aus Gründen der besseren Fleischqualität durchgeführten - liegenden Entblutung von Schweinen entdeckt, bei der das Wiedererlangen des Bewusstseins leichter festzustellen ist als bei im Hängen entblutenden Tieren (die infolge des durch das Aufhängen an einem Hinterbein verursachten Immobilisierungseffekts bewegungslos verbleiben).

Wesentliche Bedeutung kommt auch der Ausführung des Entblutestichs zu, der durch das Eröffnen mindestens einer Halsschlagader oder des entsprechenden Hauptblutgefässes sofort zu einem starken und kontrollierbaren Blutverlust führen sollte. In der Praxis kann die Effektivität des Entblutestichs wegen der sog. Lebensmittelblutgewinnung oftmals nicht kontrolliert werden (diese erfolgt meist mit einem Hohlmesser, woran sich ein Edelstahlrohr anschliesst, das in eine geschlossene Anlage führt, sodass das austretende Blut nicht sichtbar ausströmt). Aus tierschützerischer Sicht stellt sich hierbei die Frage, ob nach dem Schlachtschnitt das tief hängende Gehirn so schnell ausblutet, dass eine Schmerzempfindung sicher ausgeschlossen werden kann. Mit den nachfolgenden Verwertungshandlungen (Brühen, Entborsten, Enthäuten, Ausweiden etc.) sollte jedenfalls erst nach vollständiger Reflexlosigkeit (d.h. etwa fünf Minuten nach dem Stechen) begonnen werden, wenn der Tod der Tiere zweifelsfrei eingetreten ist und am Schlachtkörper keine Bewegungen mehr erkennbar sind.


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