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>> Tierschutz / Einzelne Problembereiche / Landwirtschaftl. Nutztiere / Schlachtung / Tierschutzrelevante Schlachtphasen

Einstallung

Stressempfindliche Tiere (insbesondere Schweine) sollten nach dem Entladen nicht unmittelbar zur Schlachtung geführt, sondern vorerst in einem Wartebereich untergebracht werden, wo sie sich von den ungewohnten Transportanstrengungen ausruhen können. Das gelegentlich aus Gründen eines beschleunigten Schlachtablaufs oder infolge zu geringer Unterbringungskapazitäten praktizierte unverzügliche "Schlachten vom Lkw" ist der ausserordentlichen Stressbelastung - sowie der damit verbundenen Fleischqualitätseinbusse - wegen abzulehnen. Eine sofortige Schlachtung ist allerdings dann vorzuziehen ist, wenn die Transportbedingungen und das Entladen der Tiere optimal gestaltet werden können und die Aufstallungsbedingungen im Schlachtareal tierschützerischen Gesichtspunkten nicht genügen. Keine Gültigkeit hat die Forderung nach einer Ausruhephase auch für Geflügel, dem nach Eintreffen im Schlachthof keine weitere Wartezeit in den Transportbehältern zugemutet werden sollte und das daher unverzüglich zu den Schlachtanlagen zu bringen ist. In der Praxis wird dem Gebot einer unmittelbaren Geflügelschlachtung nicht immer nachgekommen. So ist man anscheinend in einigen Betrieben der Ansicht, dass sich nach der Ankunft der Tiere und vor deren Schlachtung eine etwa zweistündige Ruhezeit in den Transportbehältern vorteilhaft auf die Geflügelfleischqualität auswirkt. Dass dies angesichts der beengenden Platzverhältnisse auch positive Einflüsse auf das Wohlbefinden der Tiere hat, muss indes bezweifelt werden.

Aus tierschützerischen Überlegungen gefordert sind unter anderem auch eine möglichst geräuscharme Umgebung (Lärm und Geräusche sind allgemein auf ein Minimum zu reduzieren, da die Tiere jede Abweichung vom Bekannten als Stress empfinden), das Vorhandensein sinnvoll angelegter Wartebuchten, Fütterungs- und Tränkmöglichkeiten sowie eine ausreichende Beleuchtung, wobei für jede Tierart andere Kriterien zu erfüllen sind. Schweine beispielsweise sollten durch eine Berieselungsanlage sanft mit Wasser besprüht werden, was der Ablenkung der Tiere und dem Absenken ihrer Körpertemperatur dient. Wie schon beim Entladen wird den tierschützerischen Anforderungen in der Praxis auch bezüglich angemessener Unterbringung von Schlachttieren bei weitem nicht immer nachgekommen. So haben Untersuchungen beispielsweise gezeigt, dass beispielsweise bereits die Zutriebswege zu den Wartebuchten in vielen Fällen derart ungünstig gestaltet sind, dass der Eintrieb für die Tiere einen zusätzlichen Stressfaktor darstellt.


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