Aus fleischhygienischen Gründen müssen hierbei Gehirn und Nerven der Tiere soweit intakt bleiben, dass bei der anschliessenden Entblutung durch die noch für kurze Zeit erhaltene Herztätigkeit und Atmung das Blut möglichst vollständig aus dem Körper herausgepumpt wird. Schlachttiere müssen möglichst gut ausbluten, da sich auch in nur teilweise gefüllten Blutgefässen rasch Fäulnisprozesse auslösende Bakterien ansammeln. Da sich die Problematik des Schmerz- und Angstempfindens somit vom Zeitpunkt der Tötung auf jenen der Betäubung verschiebt, kann nur eine möglichst schonende, schmerzfreie und unmittelbar wirkende Totalnarkose tierschützerischen Anforderungen genügen, wobei auch allfällige Verzögerungen keine Leiden verursachen dürfen. Es ist darauf zu achten, dass Schlachttiere weder bei der Betäubung noch in der Vorbereitung darauf unnötig in Angst versetzt werden und der Vorgang selbst ohne Schmerzen und körperliche Schädigung abläuft.
Daneben dient die Betäubung in der Praxis vor allem auch dazu, Stress bedingte Verminderungen der Fleischqualität möglichst zu verhindern und den ganzen Schlachtablauf damit ökonomischer zu gestalten. Ohnehin wurde die Narkotisierung nicht etwa zum Schutz der Schlachttiere eingeführt, sondern vielmehr zu jenem des beteiligten Personals, für das die Tötung widerspenstigen Grossviehs mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden war. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden daher insbesondere für Rindvieh eine Vielzahl von Betäubungsverfahren (wie etwa Schlachthammer, Schlachtaxt, Schlachtmaske oder verschiedene Schussvorrichtungen) entwickelt und im Laufe der Zeit modifiziert. Die älteste Narkosemethode war wohl die den Römern zugeschriebene und im Mittelalter sehr verbreitete sog. "Keulung" durch einen heftigen Schlag auf den Kopf angebundener Schlachttiere.