Tierschutz Tierwelt Tier & Recht Tierstraffälle Vollzug Bibliothek Links Unterhaltung

Spenden
Media Watch
Rechtsauskünfte
Radiospots
Ein Projekt der Stiftung für das Tier im Recht Stiftung für das Tier im Recht
Hühner Vogel Tiger
>> Tierschutz / Einzelne Problembereiche / Landwirtschaftl. Nutztiere / Schlachtung / Tierschutzrelevante Schlachtphasen / Betäubung

Allgemeines

Unter tierschützerischen Gesichtspunkten kommt der Betäubung der Schlachttiere vor dem eigentlichen Tötungsakt zentrale Bedeutung zu. Deren Ziel ist es, die Tiere schnell in eine bis zum Todeseintritt anhaltende Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit zu versetzen, um ihnen dadurch unnötige Leiden zu ersparen. Die Narkose sollte einen schnellen Wahrnehmungsverlust zur Folge haben, worauf in mechanischer, chemischer oder elektrischer Weise ein Atem- und/oder Kreislaufstillstand zum endgültigen Ausfall der Hirnfunktion führen muss. Im Zusammenhang mit der Betäubung wird auch regelmässig der Begriff der "Bewusstlosigkeit" der Tiere verwendet. Der Terminus ist jedoch nicht klar definiert, sodass je nach individueller Ansicht eine Empfindungslosigkeit, Bewusstlosigkeit mit Empfindung, ein Schlaf oder Ähnliches darunter verstanden wird. Besser wäre es daher, stattdessen die Bezeichnung "Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit" zu gebrauchen.

Aus fleischhygienischen Gründen müssen hierbei Gehirn und Nerven der Tiere soweit intakt bleiben, dass bei der anschliessenden Entblutung durch die noch für kurze Zeit erhaltene Herztätigkeit und Atmung das Blut möglichst vollständig aus dem Körper herausgepumpt wird. Schlachttiere müssen möglichst gut ausbluten, da sich auch in nur teilweise gefüllten Blutgefässen rasch Fäulnisprozesse auslösende Bakterien ansammeln. Da sich die Problematik des Schmerz- und Angstempfindens somit vom Zeitpunkt der Tötung auf jenen der Betäubung verschiebt, kann nur eine möglichst schonende, schmerzfreie und unmittelbar wirkende Totalnarkose tierschützerischen Anforderungen genügen, wobei auch allfällige Verzögerungen keine Leiden verursachen dürfen. Es ist darauf zu achten, dass Schlachttiere weder bei der Betäubung noch in der Vorbereitung darauf unnötig in Angst versetzt werden und der Vorgang selbst ohne Schmerzen und körperliche Schädigung abläuft.

Daneben dient die Betäubung in der Praxis vor allem auch dazu, Stress bedingte Verminderungen der Fleischqualität möglichst zu verhindern und den ganzen Schlachtablauf damit ökonomischer zu gestalten. Ohnehin wurde die Narkotisierung nicht etwa zum Schutz der Schlachttiere eingeführt, sondern vielmehr zu jenem des beteiligten Personals, für das die Tötung widerspenstigen Grossviehs mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden war. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden daher insbesondere für Rindvieh eine Vielzahl von Betäubungsverfahren (wie etwa Schlachthammer, Schlachtaxt, Schlachtmaske oder verschiedene Schussvorrichtungen) entwickelt und im Laufe der Zeit modifiziert. Die älteste Narkosemethode war wohl die den Römern zugeschriebene und im Mittelalter sehr verbreitete sog. "Keulung" durch einen heftigen Schlag auf den Kopf angebundener Schlachttiere.


 

Botschaften
 
Hunde-Recht
 
Kuriosa
Python frass vier Golfbälle

BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
 
 
Specials
Schräge Spots
Unsere beliebte Internetrubrik "Schräge Spots" wurde wieder einmal um einige lustige Tierfilmchen erweitert. Sie umfasst mittlerweile weit über 200 Kurzfilme, in denen Tiere die Hauptrolle spielen. Mögen die - wiederum nicht ernst gemeinten - Spots Ihnen hoffentlich mehr als einmal ein herzhaftes Lachen abgewinnen! weiter
tierschutz.org empfehlen
An (E-mail):
Von (E-mail):
Text: