Um die notwendigen Geräte gezielt ansetzen zu können und eine sichere Narkose zu erreichen, werden die Tiere teilweise ruhig gestellt, d.h. in speziellen Einrichtungen (sog. Betäubungsfallen) fixiert. Ähnlich wie das Zuführen zu den Anlagen stellt dies jedoch einen erheblichen Belastungsfaktor dar, da sich die Tiere in der Regel nur widerwillig in die Betäubungsfallen treiben lassen. Aus tierschützerischen Überlegungen sind die Einrichtungen grundsätzlich sinnvoll, da nur auf diese Weise eine fachgerechte Anästhesie möglich ist. Einen wirklichen Vorteil stellen sie aber nur dann dar, wenn sie optimal an das natürliche Verhalten der Tiere und den Funktionsablauf der Betäubung angepasst sind. Viele in der Praxis verwendete Systeme erfüllen diese Grundvoraussetzung jedoch nicht, womit diesbezüglich noch immer ein erheblicher Forschungsbedarf besteht.
Bei kleinen Tieren - insbesondere bei Kaninchen und Vögeln - wird zeitweilig auch noch der manuelle Kopf- oder Genickschlag praktiziert. Dabei wird den Tieren mit einem stumpfen Gerät (Hammer, Holzkeule etc.) gezielt auf den Hinterkopf geschlagen, was bei korrekter Ausführung zu einer unmittelbaren Bewusstlosigkeit führt. Der Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit ist bei dieser Methode jedoch nicht schlüssig nachweisbar. In der Praxis kommen immer wieder ungenügende Betäubungen vor, wobei die Tiere nicht selten gelähmt und in unterschiedlichem Grad bei Bewusstsein bleiben. Ebenfalls unklar ist, wie genau es zur Bewusstlosigkeit der Tiere kommt. Man vermutet aber, dass durch die Druckveränderungen im Gehirn Nervenbahnen zerrissen werden, was zu einer Störung der Grosshirnrindenaktivität führt. In der Schweiz ist das Verfahren daher mit Ausnahme der Betäubung von Kaninchen und Geflügel nicht mehr erlaubt.