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>> Tierschutz / Einzelne Problembereiche / Landwirtschaftl. Nutztiere / Schlachtung / Schächten / Religiöser Hintergrund

Islam

Auch im Islam kommt den religionsinternen Speisegesetzen hoher Stellenwert zu. Die Bestimmungen haben ihre Wurzeln ausnahmslos im Alten Testament (wie im Übrigen auch die christlichen Speisegesetze), gelten als unantastbar und dürfen höchstens in einer zwingenden Notlage missachtet werden. So ist es auch den Angehörigen muslimischen Glaubens durch religionsgesetzliche Normen untersagt, Blut oder sog. nicht-halales Fleisch normal geschlachteter Tiere zu konsumieren. Dem Verbot liegt wiederum die Vorstellung vom Blut als Sitz der Seele zugrunde, die den Tierkörper verlassen haben muss, bevor der Mensch ihn für seine Zwecke nutzen darf. Das Schächten nach muslimischem Ritus (Dabh) findet seine Grundlagen im Koran, in dessen 113. Sure Suffat Abs. 103 insbesondere folgende Bedingungen genannt werden: "Reine" Säugetiere und Geflügel sind zu fesseln und in Rückenlage mit dem Kopf in Gebetsrichtung der Kaaba in Mekka zu legen, worauf ihnen mit einem äusserst scharfen Schächtmesser die Halsschlagader sowie die Luft- und Speiseröhre schnell und in einem Zug durchtrennt werden. Im Gegensatz zur jüdischen Lehre werden im Islam beispielsweise auch Kamele und auf der Jagd erlegte Tiere als "rein" bezeichnet (einzig das Schwein wird im Koran explizit als "unreines" Tier erwähnt). Die Handlung ist von einem Moslem auszuführen, der dabei den Namen Allahs auszusprechen hat, wobei sich das Tier nach dem Kehlschnitt noch einmal bewegen sollte.

Der Unterschied zur jüdischen Schechita besteht in erster Linie darin, dass die muslimischen Tötungsvorschriften nicht derart streng gehalten sind. So ist die Handlung beispielsweise nicht nur an bestimmten Stätten erlaubt und hat nicht durch eine speziell ermächtigte Person ausgeführt zu werden. Im Gegensatz zum Judentum kann im Islam somit grundsätzlich jeder männliche und volljährige Gläubige die Schächtung durchführen, der den Sinn des Rituals versteht sowie die Technik und die zu sprechende Gebetsformel beherrscht. Auch verlangt der Koran nach dem Ausbluten der Tiere keine so aufwändige Fleischverarbeitung wie die mosaischen Glaubensregeln.


Literatur zu diesem Thema

TIR-Film: Tier im Recht bewegt
 
Hunde-Recht
 
Kuriosa
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BRISBANE -Schlangen können bekanntlich erstaunlich grosse Happen verschlingen. Aber einem Python in Australien wurde seine Gier fast zum Verhängnis. Auf der Jagd in einem Geflügelgehege hielt das Tier vier Golfbälle für Hühnereier und schluckte sie hinunter.... weiter
 
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