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Judentum

Nach mosaischem Glauben ist Fleisch nur dann koscher (d.h. den jüdischen Religionsgesetzen entsprechend und in diesem Sinne "tauglich"), wenn seine Gewinnung und Zubereitung den strengen jüdischen Schlacht- und Speisevorschriften gerecht wird, die uralte religionsgesetzlich begründete Traditionen darstellen und von ihrem Charakter her wenig veränderlich sind. Ein Hauptprinzip verbietet den Verzehr von Fleisch, wenn dieses noch Blut - das als der Sitz des Lebens und der Seele gilt, alleine Gott gehört und daher von keinem Menschen aufgenommen werden darf - enthält. Vgl. dazu etwa Genesis 9,4: "Nur Fleisch, in dem noch Blut ist, dürft ihr nicht essen" oder Leviticus 7,26/27: "In all euren Wohnstätten dürft ihr keinerlei Blut geniessen, weder von Vögeln noch von Vierfüsslern. Wer nur immer etwas Blut geniesst, der soll aus seinen Volksgenossen ausgetilgt werden." Höchstens in Notlagen ist es Juden gestattet, nicht-koscheres Fleisch zu konsumieren.

Um sicherzustellen, dass das Blut ungehindert und vollständig aus dem Tierkörper ausfliesst, ist nach israelitischer Auffassung die sog. Schechita, d.h. das Schächten nach jüdischem Ritus, die einzig zugelassene Methode. Die Grundlagen hierfür finden sich in auf dem Alten Testament beruhenden gewohnheitsrechtlichen und nachträglich festgehaltenen Normen; während die Thora (die heilige Schrift des Judentums) die Schechita lediglich als allgemeine Vorschrift gebietet, finden sich die besonderen Bestimmungen über die Art und Weise des Vorgangs im Talmud. Dieser bildet eine Zusammenfassung der Lehren, Vorschriften und Überlieferungen des nachbiblischen Judentums und ist sozusagen als Erklärung der Thora zu verstehen. Im Traktat Chullin der fünften Ordnung finden sich zwölf Kapitel über das gesetzliche Schlachten von Tieren. Danach darf der Schächtakt, der sich in die vier Phasen Auswahl, Vorbereitung, Durchführung und Nachbehandlung gliedert, nur zu einem vorgeschriebenen Zeitpunkt und an einem geeigneten Ort vollzogen werden. Für die rituelle Tötung in Frage kommen ausserdem lediglich gesunde sowie im Sinne religiöser Anschauung "reine" Tiere, wobei dies in der Praxis insbesondere Rindvieh, Schafe, Ziegen und Geflügeltiere sind. Als koscher gelten grundsätzlich nur Säugetiere, die sowohl Paarzeher als auch Wiederkäuer sind, Vögel, die einen Sporn sowie einen Kropf und/oder einen zweischichtigen Muskelmagen besitzen und sich von Pflanzen ernähren, sowie Wassertiere mit Schuppen und Flossen (d.h. also Fische). Fische werden jedoch nicht geschächtet, da ihr Fang zum selben Ergebnis (d.h. zur Bewusstlosigkeit und zum anschliessenden Tod) führt. Andere Tiere wie beispielsweise Schweine, Raubtiere und -vögel oder Meeresfrüchte dürfen nach den jüdischen Glaubensgesetzen nicht verzehrt werden.

Schächttiere sind schonend und schmerzlos in Rückenlage zu bringen, damit ein speziell ausgebildeter Schochet - die Handlung darf nur durch eine religiös und sittlich unbescholtene sowie nach dem Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung durch den zuständigen Rabbiner autorisierte Person vorgenommen werden - den Schnitt ohne Ausübung von Druck ausführen kann. Dabei werden den Tieren bei gestrecktem Hals unterhalb des Kehlkopfs alle Gewebeteile und Organe (einschliesslich Luft- und Speiseröhre, beider Kopfschlagadern und -venen sowie der Hauptstränge des vegetativen Nervensystems) in einem Zug durchtrennt, ohne die Wirbelsäule zu verletzen. Für den Halsschnitt wird ein langes Spezialmesser (Challaf) benötigt, dessen Klinge gerade und äusserst scharf sein muss. Das Unversehrtlassen der Wirbelsäule erfolgt aus zwei Gründen: Einerseits könnte eine Verletzung des Zentralnervensystems den sofortigen Tod des Tiers zur Folge haben, womit die rituelle Schlachtung nicht mehr korrekt ausgeführt würde. Anderseits sorgt das intakte Zentralnervensystem für eine noch während einiger Minuten andauernde Herztätigkeit, sodass die Tiere in spätestens dreieinhalb Minuten voll ausgeblutet sein sollten. Der Halsschnitt erfolgt ohne vorherige Betäubung, da die Mehrheit der jüdischen Gelehrten die Meinung vertritt, dass eine Narkose den religionsgesetzlichen Vorschriften widerspräche und die dadurch hervorgerufenen anatomischen Veränderungen das Tier unrein (und somit zum Verzehr nicht erlaubt) erscheinen liessen. Die Auffassung, das rituelle Schlachten sei von Gott befohlen und habe seine Grundlage in der Bibel, ist im orthodoxen Judentum zwar vorherrschend, jedoch nicht gänzlich unbestritten. Neben religiösen und fleischhygienischen Aspekten basiert das jüdische Schächten durchaus auch auf tierschützerischen Anliegen. Barmherzigkeit und Rücksichtnahme gegenüber Tieren sind jüdische Religionsgrundsätze, die im Alten Testament wiederholt zum Ausdruck kommen. Vor diesem Hintergrund und im Lichte des Umstands, dass die herkömmlichen Tötungsmethoden vieler antiker Völker sehr grausam waren - weite Verbreitung fand etwa der Brauch, Stücke aus dem Körper lebender Tiere herauszuschneiden, um dadurch das Fleisch im heissen Klima länger vor Fäulnis zu schützen -, ist die Schechita historisch vor allem als eine Schlachtmethode zu verstehen, die einen schnellen und sicheren Tod der Tiere herbeiführen sollte. Während der Metzger anschliessend mit der Ausschlachtung des Tiers beginnt, nimmt der Schochet die rituelle Fleischuntersuchung vor. Nach Entfernung der grösseren Blutgefässe, des Fetts und anderer verbotener Teile (verzehrt werden nur die Vorderteile des Tiers, was koscheres Fleisch relativ teuer macht) wird das Fleisch zur Entfernung der letzten Blutreste abschliessend gesalzen und gewässert.


Literatur zu diesem Thema

 

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