Weil das Töten von Tieren generell einen inhumanen Akt darstellt (hiervon auszunehmen ist lediglich die aus Gründen der Humanität gebotene Euthanasie schwer kranker, leidender Tiere), bildet die prinzipielle Frage, ob - und wenn ja, unter welchen Bedingungen - dies moralisch zulässig ist, einen der zentralen und zugleich umstrittensten Punkte der Tierethik. Auf gesellschaftlicher Ebene hat die Tötungsthematik, und in diesem Zusammenhang insbesondere das Schlachten in menschlicher Obhut lebender Tiere, bislang hingegen wenig Beachtung gefunden. Derweil bestimmte Religionen das Töten von Tieren absolut verbieten oder nur für den strikt überlebensnotwendigen Bedarf gestatten, ist dies im westlichen Kulturkreis ja nicht nur für die Fleischproduktion, sondern auch für weit offensichtlichere Luxusbedürfnisse wie etwa Pelzbekleidung erlaubt.
Während die Methoden der modernen Tierproduktion zunehmend Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen sind, stellen das Schlachten sowie die untrennbar damit verknüpfte Frage der moralischen Vertretbarkeit des Fleischkonsums für breite Bevölkerungskreise noch immer Tabuthemen dar, die sich einer Grundsatzdiskussion weitgehend entziehen. Im angelsächsischen Raum wird die ethische Diskussion über das Fleischessen zwar bereits seit über zwanzig Jahren lebhaft geführt, in Kontinentaleuropa beschränken sich kritische Überlegungen jedoch noch immer vorwiegend auf ökonomische und gesundheitliche Aspekte. Trotz einer steigenden Anzahl Menschen, die auf den Konsum von Fleisch verzichten, ist die Frage eines grundsätzlichen Verbots derzeit somit lediglich theoretischer Natur.
Die Schlachtung von Tieren wird sozusagen als eine - auch unter rechtlichen Gesichtspunkten legitimierte - gewachsene Tradition und "kulturell-zivilisatorische Selbstverständlichkeit" erachtet, die in vielen Kulturen eine wesentliche Grundlage menschlicher Existenz und ihren Selbstverständnisses bildet. Fleisch nimmt in der Ernährungskultur der Menschheit seit jeher eine bedeutende Symbolfunktion ein und wird nicht selten mit Lebensfreude, Genuss und Gesundheit gleichgesetzt; vielerorts gilt es ausserdem noch immer als Quelle vitaler Energie und unverzichtbare Grundlage jeglicher Tafelfreuden. Infolgedessen hat die Schlachtung auch unangezweifelt Aufnahme in die Gesetzgebungen unseres Kulturkreises gefunden. Die Tatsache, dass jedem Fleischverzehr zwangsläufig das Töten von Tieren vorausgeht, wird indes gerne verdrängt. Hilfreich ist hierfür gewiss der Umstand, dass dieses Töten heute grösstenteils im Verborgenen und somit fern der öffentlichen Wahrnehmung geschieht. Die räumliche Abschirmung von Schlachthöfen erleichtert es, auch gedanklich einen mehr oder weniger grossen Bogen um das Thema zu machen. Für den Verdrängungsprozess von Nutzen ist ausserdem der Umstand, dass Fleischprodukte in der Regel weitgehend denaturiert sind und in keiner Weise mehr an die Tiere erinnern, von denen sie stammen.
Im Gegensatz zum Schlachten an sich wird seit den siebziger Jahren zumindest die Art und Weise des Vorgangs intensiver diskutiert (bis dahin ging man allgemein davon aus, dass die in der Praxis angewandten Betäubungsmethoden ausreichten, um eine tiergerechte Schlachtung sicherzustellen). Weitgehende Einigkeit besteht darüber, dass die Tötungshandlung ethisch nur dann gerechtfertigt ist, wenn sie in einer mit den allgemeinen Forderungen einer artübergreifenden Humanität in Einklang stehenden Form erfolgt. Dies bedeutet, dass alles getan werden muss, um den Tod von Schlachttieren möglichst schnell und unter Vermeidung jeglicher Ängste, Leiden und Schmerzen herbeizuführen. Solange die Tötung in diesem Sinne schmerzlos und "human" erfolgt, wird sie allgemein als zulässig betrachtet, wobei auch diese Auffassung nicht unbestritten ist. In Tierrechtskreisen wird die Vorstellung einer humanen Schlachtung vielmehr als euphemistisch und vergeblicher Versuch bezeichnet, dem moralischen Dilemma zu entfliehen. Tatsächlich gilt es zu bedenken, dass das unfreiwillige Sterben höchstens Unbeteiligten human erscheinen mag, während es sich für die Tiere selbst - von der angewandten Methode völlig unabhängig - wohl nie als akzeptabel erweisen kann.
Bedienung
Ausführlichkeit
Qualitätsanspruch
Radikal für die Tiere
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Nicht bewertet