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Tierhandel mit exotischen Arten
Neben der grundsätzlichen Schwierigkeit, exotischen Heimtieren artgerechte Lebensbedingungen zu bieten, ist ihre Haltung mit einer Vielzahl weiterer tierschutzrelevanter Sachverhalte verbunden. Oftmals handelt es sich bei den Exoten nicht um in unseren Breitengraden gezüchtete, sondern in ihren (meist ostasiatischen, afrikanischen, süd- oder mittelamerikanischen) Heimatländern frei gefangene und in die westlichen Nationen eingeführte Tiere. Obschon beispielsweise viele Händler behaupten, Zierfische aus Zuchten zu bevorzugen, werden viele Arten noch immer direkt der Natur entnommen; so stammen rund 5 bis 20 Prozent des deutschen Zierfischbestands nach wie vor aus freier Natur. Das direkte Fischen wird vor allem bei Arten praktiziert, deren Fortpflanzungsbedingungen noch wenig bekannt oder in Gefangenschaft schwer zu erfüllen sind. Insbesondere in Amazonien, woher unter anderem der beliebte rote Kardinaltetra stammt, werden jährlich mehrere Millionen Tiere gefischt). Lediglich ein Prozent der in der Schweiz verkauften Zierfische wird auch hierzulande gezüchtet; 1993 wurden dafür rund dreissig Tonnen Fische aus dem Ausland - in der Regel über Deutschland und Singapur - importiert. Bereits die mitunter quälerischen Fangmethoden (so werden beispielsweise Papageien gefangen, indem man ihre Schlafbäume mit Leim bestreicht, woran die Vögel dann haften bleiben), die Lagerhaltung sowie der strapaziöse Transport in die Abnehmerstaaten haben teilweise dramatisch hohe Todesraten zur Folge, was letztlich auch einen enormen Raubbau an der Natur bedeutet. Als Beispiel sei hierzu auf den Import von Wellensittichen und Finken verwiesen, die zu Millionen aus Pakistan eingeführt und nicht selten in ihrem Ursprungsland bunt angemalt werden, um auf dem europäischen Markt bessere Absatzchancen zu bieten. Auch erreicht beispielsweise nur gerade jeder fünfte wild gefangene Papagei die westlichen Zoofachgeschäfte lebend - jene Tiere, die das Martyrium des in der Regel unter starkem Medikamenteneinfluss durchgeführten Transports überleben, unterliegen ausserdem oft irreparablen Schockzuständen -, während die Verlustraten bei bestimmten Reptilien- und Fischarten sogar noch höher liegen. So gelangen beispielsweise viele der in Korallenriffen lebenden Buntfische erst in unsere Aquarien, nachdem Millionen ihrer Artgenossen sterben mussten. Die Fische werden zum Fang beispielsweise mittels Dynamitexplosionen betäubt und dann an der Wasseroberfläche eingesammelt, wobei ein Grossteil die Prozedur und den anschliessenden Transport in die westlichen Länder nicht überlebt. Unter tierschützerischen Gesichtspunkten ist die Haltung exotischer Tiere - unter Beachtung ihrer natürlichen Bedürfnisse und Verhaltensweisen - daher höchstens vertretbar, wenn sie aus ausgewiesenen und streng kontrollierten inländischen Nachzuchten stammen.
Viele fremdländische Tierarten unterstehen dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und dürfen somit überhaupt nicht importiert werden. Da ihre Vermarktung jedoch zulässig ist, sofern die Tiere einheimischen Nachzuchten entstammen, tauchen im Heimtierhandel ständig neue Arten auf, die durch die Inlandzucht gewissermassen "konfektioniert" und im Sinne des CITES handelbar gemacht werden. Exemplarisch seien hierzu der Degu und der Igeltanrek genannt. Auf dem Markt werden aber beispielsweise auch Ozelots als ideale, durch Zucht und Training für die private Haltung optimal vorbereitete Heimtiere, oder immer neue Vogelarten angeboten.
Dem CITES sowie zahlreichen weiteren nationalen und internationalen Tier-, Natur-, Jagd- und Artenschutzerlassen zum Trotz hat sich ausserdem längst ein immenser illegaler und kaum zu kontrollierender Tiermarkt gebildet, worüber eine Vielzahl verbotenermassen gefangener Tiere akut vom Aussterben bedrohter Arten unter tragischen Bedingungen nach Europa, Übersee und Japan gelangt. Die Tiere werden in der Regel medikamentös ruhig gestellt und so verpackt, dass sie als unbedenkliche Waren deklariert die Grenzen passieren können, bzw. mit gefälschten CITES-Bescheinigungen über Drittländer in die westlichen Staaten eingeführt. Angeboten werden die Exoten anschliessend in der Regel völlig unkontrolliert über Kleinanzeigen, Internet und insbesondere auf sog. Tierbörsen. Aufgrund riesiger Gewinnspannen blüht insbesondere der weltweite Schmuggel von Papageien, Greifvögeln, Meerwasserzierfischen und Reptilien (so wird beispielsweise die seltene Madagaskar-Boa für rund das Hundertfache ihres ursprünglichen Erwerbspreises an westeuropäische Liebhaber verkauft), jedoch auch von Säugetieren wie kleinen Raubkatzen oder Affen. "Liebhaber" sind dabei offenbar bereit, für bestimmte Exemplare enorme Summen zu bezahlen. So kostet auf dem Schwarzmarkt beispielsweise ein Hyazinth-Ara an die 10'000 Euro oder ein Indonesischer Ara-Kakadu 15'000 Euro. Bekannt sind aber auch Gorillababys, die auf dem amerikanischen Heimtiermarkt für umgerechnet fast 150'000 Euro angeboten werden.
Links zu diesem Thema
20 Ferienziele – 1 Problem: Handel mit bedrohten Arten
WWF - Wie Sie sich und die Natur Ihres Reiselandes schützen können
Artenschutz: Gegen den Ausverkauf der Wildnis
WWF - Die Artenvielfalt wird sowohl durch die Zerstörung von Lebensräumen als auch durch masslose Jagd und illegalen Handel bedroht. Gewildert oder auf Schwarzmärkten verkauft – illegale Geschäfte bringen hohen Profit
Aufgepasst bei Souvenirs
BVET - Können die erforderlichen Dokumente am Zoll nicht nachgereicht werden, wird die Ware eingezogen. Der Import/Export folgender Souvenirs ist entweder gänzlich verboten oder bewilligungspflichtig: Elfenbein (geschnitzte Figuren, Schmuckstücke), geschützte Pflanzen, Schildkrötenpanzer (Musikinstrumente, Masken), Korallen. Von geschützten Arten: Häute, Lederprodukte (Gürtel, Schlüsselanhänger), Pelze (auch kleine Stücke), zoologische Präparate (Schmetterlinge, Schlangen), Zähne, Federn, Knochen, Haare und Wolle
Exotische Tiere: Geboren in Freiheit, dann ausverkauft
PETA - Nach dem Fang werden die Vögel in enge Röhren gestopft, winzige Boxen, Käfige oder behelfsmässige Transportbehälter, in denen sie unter der Hitze oder Krankheiten leiden, hungern und dürsten. Der Handel mit Exoten und Wildtieren
Handel: Wildtiere
BVET - Wer Wildtiere oder deren Erzeugnisse ein- oder ausführen möchte, sollte sich frühzeitig über die Ein- und Ausfuhrbedingungen informieren. Viele Wildtiere und deren Erzeugnisse, welche grenzüberschreitend gehandelt werden, sind durch nationale oder internationale Artenschutzbestimmungen geschützt. Die Ein- oder Ausfuhr solcher Exemplare ist bewilligungspflichtig. Erkennungshilfen mit Bildern sowie weitere Informationen über lebende Tiere und deren Produkte