In der Schweiz ist der Schutz der Würde der Kreatur - und somit auch jene von Tieren - seit 1992 auf Verfassungsebene verankert. Unter dem Schutz der tierlichen Würde werden verschiedene Verhaltensweisen verstanden, die dem Stellenwert der Tiere als eigentliche Mitgeschöpfe des Menschen gerecht werden sollen. Darunter fallen etwa das Behüten von Tieren vor Erniedrigung, übermässiger Instrumentalisierung und Eingriffen in ihr Erscheinungsbild. Auch sollten bestimmte Arten des Umgangs mit Tieren beschränkt werden, die zwar nicht mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten verbunden sind, jedoch andere vom Menschen zu respektierende tierliche Interessen betreffen. Ob die tierliche Würde missachtet ist, muss im Einzelfall anhand einer Abwägung zwischen der Schwere der tierlichen Beeinträchtigung und der Schutzwürdigkeit der entgegenstehenden - meist menschlichen - Interessen beurteilt werden.
Bedienung
Ausführlichkeit
Qualitätsanspruch
Radikal für die Tiere
Wertschätzung
Lustfaktor
Nicht bewertet