>>
Tierschutz / Allgemeines / Grundbegriffe / Definition & Komponenten
Leiden
Während man unter
Schmerzen ausschliesslich körperliche Beeinträchtigungen versteht, bedeuten Leiden die davon nicht erfassten seelischen Missbehagensempfindungen, sofern diese ein gewisses Mindestmass übersteigen. Verursacht werden diese insbesondere durch Einwirkungen, die der Wesensart, dem Instinkt sowie dem Selbst- und Arterhaltungstrieb eines Tieres entgegenstehen. Ein Tier erfährt Leiden durch jede instinktwidrige, von ihm als lebensfeindlich empfundene Einwirkung und sonstige Beeinträchtigung seines
Wohlbefindens. Gemeint sind damit sämtliche nicht bereits vom Begriff des Schmerzes erfassten Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, die über ein blosses Unbehagen hinausgehen und eine nicht völlig unwesentliche Zeitspanne fortdauern. Der Grad der Belastung des Tieres muss dabei nicht nachhaltig sein. Die tierschutzrechtliche Tragweite des Leidensbegriffs ist nicht zu verwechseln mit jener in der Human- oder Veterinärmedizin, die Leiden als eine durch physische oder psychische Überbelastung hervorgerufene chronische Erkrankung verstehen. Tierliche Leiden äussern sich meist in Form von das natürliche Furchtverhalten übersteigenden
Angstzuständen. Als weitere Beispiele kommen etwa starke Aufregung oder Erschöpfungszustände, der Mangel an notwendiger Bewegungsfreiheit, übermässige Hitze oder Kälte, Hunger- und Durstqualen, Schreckzustände oder lang andauernder Lichtentzug in Frage.
Literatur zu diesem Thema