Unterschieden werden der sog. mittelbare Tierschutz, bei dem die Beachtung tierlicher Interessen lediglich eine vielleicht erwünschte, jedoch mehr beiläufige Folge einer bestimmten Handlungsweise darstellt (so etwa im Verkehrs-, Heilmittel- und Waldschutzrecht sowie bei der Strafbarkeit des Tierdiebstahls oder der Jagd- und Fischwilderei) und der unmittelbare Tierschutz, der direkt auf die Bewahrung des tierlichen Lebens und Wohlbefindens ausgerichtet ist. Geschützt werden sollen Tiere dabei namentlich vor Eingriffen und Verhaltensweisen, die ihnen Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste zufügen bzw. sie in ihrer kreatürlichen Würde verletzen.
Bedienung
Ausführlichkeit
Qualitätsanspruch
Radikal für die Tiere
Wertschätzung
Lustfaktor
Nicht bewertet