Abgrenzung zum Artenschutz
Vom Tierschutz ist der Artenschutz zu unterscheiden, wobei die beiden Bereiche eine Vielzahl praktischer Berührungspunkte aufweisen. Während der
Tierschutz die Bewahrung des einzelnen Individuums vor schädigenden Einflüssen zum Zweck hat, versteht man unter Artenschutz sämtliche Massnahmen, die der generellen Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben bzw. der Ausrottung durch den Menschen oder aus anderen Gründen dienen. Der Artenschutz stellt einen Teilbereich des Naturschutzes dar, der die Erhaltung der Lebensräume und –gemeinschaften sowie der Entwicklungsformen als Teil des Naturhaushalts aller frei lebenden Tiere ohne Rücksicht auf deren Heimat oder ihre Eigenschaft als jagdbar umfasst. Aufgrund der fliessend verlaufenden Grenzen fällt eine klare Trennung zwischen Tier- und Artenschutz mitunter jedoch schwer. So kann beispielsweise die gezielte Aktion zur Rettung einzelner bedrohter Tiere oder Tiergruppen sowohl dem Schutz der betroffenen Individuen dienen als auch das Überleben der Tierart als solcher sichern.
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