Dank Ihrer Unterstützung kommt das Tier zu seinem Recht!
Die Stiftung für das Tier im Recht ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in der Schweiz, die es sich zum Ziel gemacht hat, die Stellung des Tiers in Recht und Gesellschaft zu verbessern. Hierzu verfolgt sie unter anderem eine Vielzahl von Projekten. Damit sie tatsächlich realisiert werden können und die Stiftung so für den besseren Schutz des Tieres in Recht, Ethik und Gesellschaft noch wirksamer auftreten kann, ist sie ganz entscheidend auf Ihre Hilfe angewiesen.
Nicht zuletzt stellt die Stiftung auf der aufwändig gestalteten www.tierschutz.org ein erhebliches praxisorientiertes Fachwissen zu allen Aspekten des Tierschutzes zur Verfügung. Auf die Entgeltlichkeit der Auskünfte wurde bewusst verzichtet, andernfalls viele Tiere zusätzliche Leiden riskieren müssten. Doch ist die Stiftung auch für den Unterhalt und den geplanten Ausbau der Website stark von Ihrer Unterstützung abhängig.
In der Schweiz geniesst die Stiftung Steuerbefreiung*.
Wir freuen uns über jeden Unterstützungsbeitrag!
Für die Überweisung von ein- oder mehrmaligen Unterstützungen stehen Ihnen zurzeit folgende vier Möglichkeiten zur Verfügung.
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Haben Sie konkrete Fragen zur Funktionsweise zur Stiftung oder zum einen oder anderen Projekt? Besprechen Sie sich mit dem Geschäftsleiter Gieri Bolliger persönlich. Gerne werden wir Sie auch durch die stiftungseigene Bibliothek und das Archiv führen. Vereinbaren Sie einen Termin, Telefon +41 (0) 43 443 06 43. Auf Wunsch ist selbstverständlich auch ein Treffen bei Ihnen zu Hause möglich.
Spenden an die Stiftung können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; die Stiftung ist von den Erbschafts- und Schenkungssteuern mit Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 15. Mai 1996 seit 1995 befreit.
Die Kantone der deutschen Schweiz haben beschlossen, dass Zuwendungen für die Stiftung für das Tier im Recht mit Sitz in Bern steuerfrei sind. Die einzelnen kantonalen Verfügungen sind hier zusammengefasst. Die Verfügungen der einzelnen Kantone können bei der Stiftung für das Tier im Recht bestellt werden. Bitte nennen Sie die Postadresse, an die die Verfügung geschickt werden darf. Überdies erscheint die Stiftung für das Tier im Recht im Verzeichnis der steuerbefreiten juristischen Personen der Schweizerischen Steuerkonferenz SSK.