Zumindest in der Schweiz wird diese aus der Sicht des Tierschutzes inakzeptable Rechtssituation bald der Vergangenheit angehören. Nicht zuletzt infolge der hartnäckigen Bemühungen der TIR haben sich die eidgenössischen Räte 2005 endlich mit dem gesellschaftlichen Tabuthema "Sex mit Tieren" befasst und eine entsprechende Strafbestimmung in die revidierte Tierschutzgesetzgebung aufgenommen. Mit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnung (voraussichtlich 2008) werden sexuelle Handlungen mit Tieren ebenso ausdrücklich von Gesetz und Verordnung verboten sein wie andere Verletzungen der tierlichen Würde.
Ironische Untertöne wie im vorliegenden Heute-Artikel sind angesichts der physischen und psychischen Gewalt gegen die betroffenen Tiere nicht angebracht. Es bleibt daher zu hoffen, dass sich fortan nicht nur die Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden, sondern auch die Medien ernsthaft mit der Thematik befassen werden.