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"Justiz bewertet Gefühlswert des Hundes" (Stefan Hohler, TagesAnzeiger 29.12.2006, Seite 11)

04.01.2007


Artikel TagesAnzeiger vom 29.11.2006

Der seit 2003 im Obligationenrecht verankerte Affektionswert für den emotionalen Verlust bei einem getöteten oder schwer verletzten Tier findet erfreulicherweise mehr und mehr Eingang in die Gerichtspraxis. Das Ende Dezember 2006 vom Zürcher Obergericht gefällte Urteil gegen den Fraumünsterposträuber, der einen Polizeihund erschossen hatte, bildet hierbei einen bemerkenswerten Markstein.

In casu wurden dem Geschädigten ein Affektionswert von 10'000 Franken sowie zusätzlich eine Genugtuung von 7000 Franken und ein Schadenersatz von 9000 Franken zugesprochen. Da die Summen aber nicht vom Obergericht festgelegt, sondern in der Anklage gefordert und vom Angeklagten vorbehaltlos anerkannt wurden, lässt sich im vorliegenden Fall nicht von einem Präjudiz sprechen. Dennoch geht die Summe nach Meinung der Stiftung für das Tier im Recht in die richtige Richtung und sollte für die Zukunft Signalwirkung haben. Der Betrag beschränkt sich nicht auf wenige symbolische Hundert Franken und wird der Mensch-Tier-Beziehung daher wirklich gerecht. Ebenfalls als positiv bewertet die Stiftung für das Tier im Recht den Umstand, dass neben – und nicht an Stelle von – dem Affektionswert eine Genugtuung ausgesprochen wurde.

mehr zum Affektionswert: http://www.tierschutz.org/

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