Das von Bundesrat Joseph Deiss bzw. des ihm unterstellten Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) ausgearbeitete Massnahmenpaket zum Schutz vor aggressiven Hunden wurde gestern vom Bundesrat nicht abgesegnet. Gegen den massiven Druck gewisser Medien werden die restriktiven Bestimmungen daher nicht per sofort in Kraft gesetzt.
Gemäss Blick sprach sich insbesondere Justizminister Christoph Blocher gegen die Aufnahme der neuen Bestimmungen in der Tierschutzverordnung aus, wobei sich die Bundesräte Schmid, Couchepin und Merz seiner Meinung angeschlossen haben. Laut Bundesrat Blocher bezweckt das Massnahmenpaket den Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden. Eine Platzierung in der Tierschutzverordnung, die den Schutz der Tiere zum Ziel hat, wäre folglich verfehlt. Auch wenn der „Blick“ diese Argumentation also vorgeschoben betrachtet, ist sie aus juristischer Sicht korrekt. Dass der Bund derzeit keine Grundlage für den Erlass gesamtschweizerischer Bestimmungen für den Schutz vor gefährlichen Hunden besitzt, hat die Stiftung für das Tier im Recht in ausführlichen Stellungnahmen nachgewiesen.
Anstelle eines sofortigen Massnahmenpakets zum Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden sieht der Bundesrat die Schaffung einer neuen Verfassungsbestimmung und die Schaffung Entwurfs für ein neues Bundesgesetz vor, bei welchem später das Bundesparlament mitwirken wird. Auch dieser bundesrätliche Entscheid ist folgerichtig und entspricht den entsprechenden Vorschlägen der Stiftung für das Tier im Recht. Damit ist der Weg frei für eine solide Grundlage zum wirklichen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, ohne dass der Tierschutz ganz auf der Strecke bleibt.