Zu diesem Beitrag nimmt der Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht wie folgt Stellung:
"Herr Jegge hat wohl bloss die Hälfte meiner – nicht veröffentlichten – Aussage gehört und darauf reagiert. Die andere Hälfte bezog sich auf die Tatsache, dass durchaus Fälle vorkommen, dass ein auffällig gewordenes Tier sich nur gerade im Beisein seines überforderten Halters so verhält. Erfahrene HundehalterInnen könnten in Einzelfällen durchaus in der Lage sein, ein Tier, das sich nicht als allgemein gefährlich herausstellt, nachzuerziehen. Dies habe ich am Telefon mit dem Medienschaffenden erläutert, finde es aber im Kurzinterview nicht wieder. Hunde sind Lebewesen mit eigener verfassungsmässig geschützter Würde. Sie bilden im Recht eine eigenständige Kategorie und sind keine Sachen mehr, die einfach und ohne nähere Abklärungen aus der Welt geschafft werden können. Massenabschlachtungen, etwa im Zusammenhang mit dem Rinderwahnsinn, können nicht in Frage kommen. Und deshalb gehört jeder Einzelfall abgeklärt. Wenn dabei bloss der Tierhalter durch die Wesensprüfung fällt, das Tier aber bei anderen – und zwar erfahrenen – Hundehaltenden unauffällig wird, soll es weiterleben dürfen."