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Auch Tiere sollen das Recht auf einen Anwalt haben

20.12.2005

sda Meldung vom 20.12.05

Bern - Der Schweizer Tierschutz (STS) zieht seine Initiative «Tierschutz-Ja!» zurück, kündigt aber gleichzeitig die Lancierung eines neuen Volksbegehrens an. (fest/sda)

Erleichterung über Rückzug – Überraschung über Ankündigung einer neuen STS-Initiative

Die Stiftung für das Tier im Recht ist über den Rückzug der STS-Initiative "Tierschutz-JA!" erleichtert. Das leider zu erwartende schlechte Abstimmungsergebnis hätte die Bemühungen für verbesserte Vollzugsstrukturen auf kantonaler Ebene über Jahre hin blockiert.

Überrascht ist die Stiftung für das Tier im Recht über die Ankündigung einer neuerlichen STS-Initiative, diesmal zur schweizweiten Einführung einer Tieranwaltschaft. In der diesjährigen Parlamentsdebatte zum Tierschutzgesetz wurde klar, dass die Einsetzung von Tieranwälten in die Hoheit der Kantone fällt. Die Stiftung für das Tier im Recht hat daher bereits Bemühungen in diese Richtung unternommen. Sie konnte rechtswissenschaftlich nachweisen, dass Tierquälereien dort stärker verfolgt werden, wo Tiere eine Rechtsvertretung haben. Die Stiftung hofft, dass die neue STS-Initiative die Bestrebungen nach griffigen kantonalen Vollzugsstrukturen im Tierschutz nicht unnötig erschwert.

Mehr unter:

www.tieranwalt.ch
www.tierschutz.org/tierundrecht/andere/strafrecht/strafrechtspflege/tieranwalt.php
www.tierimrecht.org/de/argumentarium/tieranwaltschaft.php

www.tierschutz.org/specials/pressemappe/20051003_Gutachten_Tierschutzstrafpraxis.pdf

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Stiftung für das Tier im Recht, Dr. iur. Antoine F. Goetschel oder Dr. iur. Gieri Bolliger unter Telefon: 043 443 06 43 oder info@tierimrecht.org.


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