Auch Tiere sollen das Recht auf einen Anwalt haben
20.12.2005
sda Meldung vom 20.12.05
Bern - Der Schweizer Tierschutz (STS) zieht seine Initiative
«Tierschutz-Ja!» zurück, kündigt aber gleichzeitig die Lancierung eines
neuen Volksbegehrens an. (fest/sda)
Erleichterung über Rückzug – Überraschung über Ankündigung einer neuen STS-Initiative
Die Stiftung für das Tier im Recht ist über den Rückzug der
STS-Initiative "Tierschutz-JA!" erleichtert. Das leider zu erwartende
schlechte Abstimmungsergebnis hätte die Bemühungen für verbesserte
Vollzugsstrukturen auf kantonaler Ebene über Jahre hin blockiert.
Überrascht ist die Stiftung für das Tier im Recht über die Ankündigung
einer neuerlichen STS-Initiative, diesmal zur schweizweiten Einführung
einer Tieranwaltschaft. In der diesjährigen Parlamentsdebatte zum
Tierschutzgesetz wurde klar, dass die Einsetzung von Tieranwälten in
die Hoheit der Kantone fällt. Die Stiftung für das Tier im Recht hat
daher bereits Bemühungen in diese Richtung unternommen. Sie konnte
rechtswissenschaftlich nachweisen, dass Tierquälereien dort stärker
verfolgt werden, wo Tiere eine Rechtsvertretung haben. Die Stiftung
hofft, dass die neue STS-Initiative die Bestrebungen nach griffigen
kantonalen Vollzugsstrukturen im Tierschutz nicht unnötig erschwert.
Mehr unter:
www.tieranwalt.ch
www.tierschutz.org/tierundrecht/andere/strafrecht/strafrechtspflege/tieranwalt.php
www.tierimrecht.org/de/argumentarium/tieranwaltschaft.php
www.tierschutz.org/specials/pressemappe/20051003_Gutachten_Tierschutzstrafpraxis.pdf
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Stiftung für
das Tier im Recht, Dr. iur. Antoine F. Goetschel oder Dr. iur. Gieri
Bolliger unter Telefon: 043 443 06 43 oder
info@tierimrecht.org.