"Der Schweizer Tierschutz sattelt um" Bericht im Tages-Anzeiger der Stadt Zürich 21.12.2005, Seite 5
Wie wenig sich der Schweizer Tierschutz STS bei seiner Tierschutzpolitik um eine Absprache mit anderen Tierschutzorganisationen bemüht, zeigt die Lancierung seiner neuerlichen Verfassungsinitiative zur schweizweiten Einführung von Tieranwälten. Obschon sich das Argumentarium für die Notwendigkeit von Tieranwälten im Wesentlichen auf die Arbeiten und Veröffentlichungen der Stiftung für das Tier im Recht stützt, wurde dies der Presse tunlichst vorbehalten. Mehr noch: die Stiftung wurde im Vorfeld ebenso wenig informiert wie andere Tierschutzorganisationen, und sie ist über den neusten STS-Verstoss daher nun verblüfft wie manch anderer differenzierter Tierfreund.
Die den Medien im Rahmen der STS-Pressekonferenz vom 20.12.2005 vorgelegten Daten sind aus einem 2004 von der Stiftung veröffentlichten auswertenden Bericht über den damaligen Stand der von uns aufgebauten Straffälle-Datenbank entnommen. Das entsprechende Datenmaterial wurde von der Stiftung im Sommer 2005 überarbeitet, aktualisiert und anfangs Oktober 2005 in Form eines neuen Berichts der Öffentlichkeit vorgestellt. Des grossen Medienechos zum Trotz hat der STS diesen neuen Bericht nicht berücksichtigt und der Presse daher veraltetes Datenmaterial vorgelegt, das vom Tages-Anzeiger und anderen Medien dann auch kommentarlos übernommen wurde. Die aktuellen Zahlen weichen jedoch von den vorgelegten ab und berücksichtigen u.a. auch die gesamte Schweizer Tierschutzstrafrechtspraxis des Jahres 2004, was im Übrigen auch durch einen Blick auf die – für jedermann gratis zugängliche – Datenbank der Stiftung schnell erkennbar gewesen wäre.
Es bleibt dem STS unbenommen, sich bei seiner Politik nicht um die Meinung anderer Tierschutzorganisationen zu kümmern, selbst wenn er seine inhaltliche Argumentation auf deren Arbeiten aufbaut. Das verdeckte Informieren der Presse berührt aber unangenehm, weil es ein schlechtes Licht auf den gesamten organisierten Tierschutz wirft.